Webseite www.noerdliches-harzvorland.com
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Tourismusverband Nördliches Harzvorland e. V. bemüht, seine Internetseite www.noerdliches-harzvorland.com sowie die Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22. September 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website nur teilweise damit vereinbar. Im Zuge der Bemühungen zur Barrierefreiheit ist im Laufe des Jahres 2020 eine weitere Umgestaltung zur barrierefreien Verbesserung dieses Internetauftrittes geplant, um eine umfangreiche Barrierefreiheit in naher Zukunft zu ermöglichen.
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, die touristische Internetseite des Tourismusverband Nördliches Harzvorland e. V. fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten. Deshalb wird eine neue, verbesserte Webseite im Jahr 2026 (vorauss. 3. Quartal) diese Seite ersetzen.
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie uns Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren.
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.
Progressic Web App (PWA) www.weser-harz-heideradweg.de
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Tourismusverband Nördliches Harzvorland e. V. bemüht, seine Progressiv Web App (PWA) www.weser-harz-heideradweg.de sowie deren Unterseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch den Entwickler Destination.one durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die PWA umfassend optimiert und barrierefrei. Dies bezieht sich insbesondere auf:
- Struktur und Semantik nach WCAG-Richtlinien
- Tastaturbedienbarkeit
- Screenreader-Kompatibilität
- Kontraste und Lesbarkeit
- Fokusführung & Skip-Links
Diese Erklärung wurde am 12. November 2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit der PWA geben möchten, schreiben Sie uns bitte an info@nhavo.de.
Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.